Laut Statistik gibt es in Wohnungen mit Rauchwarnmeldern deutlich weniger Todesfälle durch Rauchgasvergiftung. Bereits in sieben Bundesländern gilt daher die Verordnung, dass in jedem Neubau diese Geräte eingebaut werden müssen. In Kärnten sind die Eigentümer älterer Immobilien sogar verpflichtet, diese rückwirkend aufzurüsten.
Diese Verpflichtung wird in Niederösterreich nicht gelten, sagt Bautechniker Johann Baumgartner von der Niederösterreichischen Landesregierung. Allerdings müssen in jedem Neubau in den Wohnräumen und auch in den Gängen zumindest batteriebetriebene Rauchwarnmelder montiert werden. Die Küche ist von dieser Regelung ausgenommen, weil es in diesem Bereich zu viele Fehlmeldungen gibt.
Mit der Umsetzung ab 1. Februar 2015 ist Niederösterreich das achte Bundesland, in dem diese Baurichtline in Kraft tritt. Nur in Salzburg müssen noch keine Rauchwarnmelder in Neubauten installiert werden.
Quelle: www.orf.at |
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